praxis angelika schröder

ganzheitliche physiotherapie & osteopathische behandlung

berufsrechtliche-aktivitaeten-dieosteopathin

Berufsrechtliche Aktualitäten

Zur Zeit ist die Osteopathie noch nicht als eigenständiges Berufsbild anerkannt. Das bedeutet, als Basis benötigt die osteopathische Behandlerin eine Ausbildung als Ärztin, Heilpraktikerin oder Physiotherapeutin.

Da die Physiotherapie zu den Heilhilfsberufen gehört, dürfen diese nicht ohne ärztliche Anweisung therapeutisch tätig werden. PhysiotherapeutInnen benögtigen deswegen für eine osteopathische Behandlung eine ärztliche Anweisung in Form eines Privatrezeptes.

Weiteres unter: www.bv-osteopathie.de/de-wissen-osteopathie_in_deutschland.html